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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen bestimmte gesetzliche Haftpflichtansprüche bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie springt dann ein, wenn Haftpflichtansprüche entstehen auf Grund von Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, wenn diese passieren bei der Durchführung von eigenen Bauvorhaben. Darunter fallen zum Beispiel eine schlechte Beleuchtung oder eine schlechte Beschilderung. Es ist die Pflicht eines jeden Bauherren, dass er seine Baustelle ordnungsgemäß absichert.

Niemand darf sich dort verletzen können! Üblicherweise tut der Bauherr das nicht selbst, sondern er delegiert die Verkehrssicherungspflichten, die er inne hat, an das Bauunternehmen oder an den Bauleiter. Allerdings ist er damit nicht alle Pflicht los. Er hat nämlich immer noch auf den Bauleiter oder den Bauunternehmer zu achten und ihn zu überwachen. Das bedeutet, dass der Bauherr weiterhin bei einer Verletzung von dieser Pflicht zur Überwachung im Falle eines Falles verantwortlich gemacht werden kann.

Bei einem Bauvorhaben, auf Grund dessen verschiedene Unternehmer tätig werden müssen, muss nach der Baustellenverordnung ein Koordinator eingesetzt werden. Das ist zum Beispiel ein Architekt. Die Aufgabe dieses Koordinators ist die Organisation von Gefahrgutvorschriften, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und die Überwachung dessen. Für den Einsatz des Koordinators ist der Bauherr selbst verantwortlich, sofern er nicht diese Aufgabe selbst übernimmt.

Regelmäßig ist in der privaten Haftpflichtversicherung bereits das Bauherrenrisiko enthalten, dies im Rahmen der Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung. Das gilt auch für die Betriebshaftpflichtversicherung. Auf eine bestimmte Summe ist die Haftung jedoch bei den meisten Versicherern beschränkt. Wenn diese Bausumme überschritten werden sollte, muss der Bauherr eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.

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